POLISECUR Ausrüstung für Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsdienste.

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Polisecur.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen des Einzelhandelgeschäfts POLISECUR, im nachfolgenden genannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als anerkannt. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsinhaberin von POLISECUR bestätigt worden sind.

2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von POLISECUR zumutbar sind. Stornierungen von Bestellungen sind längstens innerhalb von 24 Stunden möglich. POLISECUR übernimmt keine Garantie für die angegeben Lieferfristen.

3. Preisstellung
Im Einzelhandel sind die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Angebote erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen den Verkäufer zu entsprechender Preisänderung auch nach Abschluss des Vertrages.

4.a) Lieferung
Die Lieferung erfolgt via DHL oder Hermes Versand.

4.b) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.Retouren / Warenrücknahme
POLISECUR behält sich das Recht vor, Retour Anträge nur in Verbindung mit einer Gutschrift bzw. einem Warenaustausch mit Artikeln aus dem aktuellen Sortiment zu genehmigen. Währungsbeträge werden nicht an den Käufer zurückerstattet.

6.Mängelgewährleistung
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns längstens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach deren Entdeckung - schriftlich angezeigt werden.
Gebrauchtware wird verkauft wie sie "steht und liegt" unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

7. Haftung / Schäden
POLISECUR haftet nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

8. Garantie
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufvertrag. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Artikel, Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die Ware, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Im Einzelhandel gilt eine Vollgarantie. Das heißt, Reparatur bzw. der Umtausch der defekten Teile erfolgt kostenlos. Garantieleistungen können erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind: - Eine Kopie der Rechnung und ein Begleitschreiben mit Fehlerbeschreibung muss beiliegen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gewährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muss POLISECUR etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 1 Woche nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist POLISECUR frei von jeder Gewährleistungspflicht. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriff hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen POLISECUR stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Unfreie oder Nachporto behaftete Sendungen werden generell verweigert. Garantielieferungen erfolgen im Gegenzug portofrei. Ware, die auf Wunsch des Kunden in Sonderaufmachung geliefert wurde, kann - außer bei schweren Mängeln- nicht zurückgenommen werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.

9. Eigentumsvorbehalt
POLISECUR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei lautender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, oder per Nachnahme zahlbar, soweit nicht weiteres vereinbart ist. Sind bereits Zinsen und weitere Kosten zur Beitreibung entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von POLISECUR gutgeschrieben ist. POLISECUR ist zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält POLISECUR weiter an dem Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. POLISECUR steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschalten, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist POLISECUR berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

11. Lieferbarkeit
Die Lieferung aller unserer Produkte erfolgt im Normalfall ab Geschäft. Erfragen Sie bitte die Lieferzeiten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen POLISECUR und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

13. Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem Recht zulässig sind.

Hinweis:
Polizeiartikel werden nur gegen Vorlage des Dienstausweises der Polizei sowie Schlagstöcke etc. nur an Volljährige, gegen Vorlage des Personalausweises verkauft.

POLISECUR
Geschäftsinhaberin Antje Liepold
 


Mail | Tel. (030) 71 09 39 46 | Fax (030) 71 09 66 95
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